Grundsätzlich gilt in Deutschland für die Einfuhr, den Besitz, den Hanf Anbau, die Ernte und natürlich die Verwertung und Verwendung von Hanfsamen und dessen Endprodukt ohne rechtliche Erlaubnis ein klares Verbot. Auch wenn der Gesetzestext vielleicht etwas undeutlich formuliert ist, kann hieraus keine etwaige Billigung des Gesetzgebers für Hobbyzüchter zu Anschauungszwecken oder ähnlichem abgeleitet werden.
Es gibt bestimmte Faserhanf-Sorten, deren THC-Gehalt einen bestimmten Wert unterschreiten, die in Deutschland angebaut werden dürfen. Jedoch unterliegt auch dieser Anbau der Genehmigungspflicht und wird sehr stark Kontrolliert.
Die Hanfsamen Aufzucht ist in Deutschland demnach Legal nicht möglich. Ausnahme-Genehmigungen werden nicht erteilt. Die Einfuhr von Hanfsamen unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz. Demnach gehört Hanfsamen zu den so genannten nicht handelbaren Stoffen und wird von den Behörden beschlagnahmt.
Der Streit umd die Aufzucht von Hanfsamen
Die Hanfsamen Aufzucht und die Hanf Zucht und die damit verbundene rechtliche Seite in Deutschland trägt einen politischen Konflikt in sich. Der Gesetzgeber, die Legislative, hat die Bundesregierung, Exekutive, ermächtigt, weitere Stoffe per Rechtsverordnung unter Strafe zu stellen. Dies Widerspricht im Grunde der demokratischen Rechtsordnung der Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative. Hier ist also ein so genannter Verordnungsgeber in der Lage, Straftatbestände zu schaffen, die bis zu fünfzehn Jahre Haft für bestimmte Vergehen vorsehen.
Es gibt viele Juristen und Politiker, die diese Vorgehensweise als nicht Verfassungskonform betrachten.
Auf der anderen Seite ist das schnelle Vorgehen gegen neue unbekannte Drogen in der Öffentlichkeit zum Schutze der meist jugendlichen Konsumenten gewollt. Dies kann eben nur durch eine Rechtsverordnung geschehen. Die verfassungsgemäße Verabschiedung eines Gesetzes würde zu lange dauern.
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