Cannabis in Deutschland - Hanfsamen und Hanfpflanzen samenwahl Donnerstag, 1. April 2010 No Comment

Auch nach der Bundestagswahl 2009 wird sich an der Cannabis-Politik in Deutschland wohl nichts ändern. Immerhin ist mit der FDP eine Partei mit an der Macht, die, bei diesem Thema, auf Entkriminalisierung und Straffreiheit für Besitz in geringen Mengen bzw. für den Eigenkonsum setzt. Doch wie so oft, kann man auch hier wiederum keine ernsthaften Schritte erwartet Viel wahrscheinlicher ist nun mal, dass sich an der momentanen Situation überhaupt nichts ändern, und es zu keinerlei Liberalisierung kommen wird. Bei vermuteten 600.000 Cannabis-Konsumenten, so der Drogen- und Suchtbericht 2009 des Bundesministeriums für Gesundheit, in Deutschland ist und bleibt Marihuana die am häufigsten konsumierte illegale Droge. Weshalb kann hier nicht endlich mal erkannt werden, dass es vielleicht an der Zeit wäre, ein Naturprodukt, welches weniger schädlich ist wie Alkohol, aus der Quarantäne frei zu lassen. Ein Verbot für Cannabis im Vergleich zur freien Verfügbarkeit der Volksdroge Alkohol ist schlichtweg nicht nachvollziehbar. Nichts desto trotz, muss sich wohl jeder Konsument damit abfinden, dass sich an der Situation so schnell nichts ändern wird: Weiterhin werden wir Herzklopfen haben, wenn wir mit dem Auto unterwegs sind und sich plötzlich ein Polizeiauto hinter uns einreiht Vor allem aber werden diejenigen, die sich am Anbau von Cannabis versuchen, verfolgt Dieser Markt ist in den letzten Jahren stetig angestiegen, was durch das stark verbesserte Saatgut möglich wurde. Konsum und Anbau von geringen Mengen können, unter Umständen, toleriert werden. Das Problem an der Sache ist aber, da man in Deutschland keine Hanfsamen legal erwerben kann, dass bereits die Einfuhr ebendieser strafrechtlich verfolgt wird. Das Betäubungsmittelgesetz sieht für Einfuhr, Handel und Anbau eine Freiheitsstrafe vor, dasselbe gilt für unerlaubten Besitz. Diese Freiheitsstrafe kann — je nach Umständen — mehrere Jahre betragen. Maßgebend ist hierbei, ob der Angeklagte professionellen Handel mit Cannabis betreibt, als Mitglied einer Bande handelt, oder zusätzlich eine Schusswaffe mit sich führt. Zu einer Strafminderung bzw. einem Absehen der Strafe kann es kommen, wenn der Täter Hintergrundwissen preisgibt, also weitere Beteiligte nennt Ebenso kann von einer Verfolgung der Tat abgesehen werden, wenn Cannabis rein zum Eigenverbrauch konsumiert, eingeführt oder angebaut wird, hierbei muss es sich jedoch um eine geringe Menge handeln. Was bedeutet hierbei geringe Menge? Diese, hier nicht genau definierte Menge, variiert in den einzelnen Bundesländern, doch ist sie seit 2007 übersichtlicher geworden. Zugleich muss man aber sagen, dass die Anpassung der Geringen-Menge-Regelung im Großen und Ganzen eher strenger wurde. Heute gibt es nur noch drei unterschiedliche Grenzwerte: Berlin, Bremen und Niedersachsen 15g; Mecklenburg-Vorpommern 5g; die übrigen Bundesländer sehen 6g als geringe Menge an, wobei Baden-Württemberg mit 3 Konsumeinheiten rechnet, was ca. 6g gleichkommen soll. Zu beachten bleibt, dass es sich hierbei meist um Richtwerte handelt, die, wie die Gesetze ebenfalls, von Fall zu Fall beurteilt werden. Insbesondere ist es der kommerzielle Anbau und Handel, der im Visier der Fahnder ist Der kleine Hobbygärtner mit seinen drei Hanfpflanzen erscheint im Vergleich zu Großplantagen von 800 Hanfpflanzen eher als belanglos. Seit diesem Jahr werden zusätzlich zu den normalen „Hubschrauber-Rundflügen" über heimische Maisfelder auch spezielle Drohnen (Mini-Hubschrauber), genannt „Cannachopper", eingesetzt Diese „Cannachopper" werden von den niederländischen Behörden in Zusammenarbeit mit deren deutschen Kollegen vor allem im Grenzbereich eingesetzt und spüren die Plantagen anhand von Wemebildkameras auf Den größten Nachteil, im Vergleich zu allen anderen Drogen, ob legal oder illegal, hat der Cannabiskonsument aber im Straßenverkehr! Während man THC beim allseits bekannten Urintest im Durchschnitt 7-10 Tage nachweisen kann (allgemeingültige Aussagen können hier keinesfalls getroffen werden, da die Messwerte von Konsum, Stoffwechsel, Körperfett und anderem abhängig sind), sind andere Drogen wie Alkohol, Kokain, Amphetamine, Opiate oder Ecstasy meist nach 4 Tagen aus dem Urin verschwunden. Es ist jedoch nicht so, dass dieser Test für den Entzug der Fahrerlaubnis ausreicht, vielmehr ist es sogar möglich, den Schnell-Test (Urintest, Schweißtest, etc.), da er keine eindeutigen Ergebnisse liefert, zu verweigern, in diesem Fall kommt es bei einer Straßenkontrolle zu einem Bluttest durch einen Polizei-Arzt. Einen Grund hierfür muss jedoch gegeben sein, das heißt: der Verdacht auf eine Straftat muss vorliegen, welche durch einen positiven Schnelltest eindeutig bewiesen wäre. Je nach Konsum können aktive THC-Substanzen im Blut ca. 12 Stunden lang erkannt werden, nicht-aktive Substanzen sind dagegen bis zu 30 Tage nachweisbar.
Für die Führerscheinstelle ist es vor allem wichtig, dass es sich um aktive Substanzen während der Teilnahme am Straßenverkehr handelt, wird aber beim Bluttest festgestellt, dass regelmäßiger Konsum vorliegt, so kann der Führerschein ebenfalls eingezogen werden, selbst wenn man nicht unter aktivem Cannabis-Konsum stand. Im entgegengesetzten Fall kann einem bei Nachweis des Gelegenheitskonsums der Führerschein erhalten bleiben. Ach ja, ihr habt richtig gelesen: Teilnahme am Straßenverkehr! Der Führerschein kann ebenfalls entzogen werden, wenn man zu Fuß unterwegs ist oder im Fall von regelmäßigem Konsum kann er
ohnehin entzogen werden. Zumindest gibt es hier ein wenig Genugtuung: Für Gelegenheitskonsumenten gibt es die Möglichkeit den Führerschein zu behalten, diese haben Konsumenten anderer illegaler Drogen definitiv nicht Verliert man den Führerschein, so kommt es in der Regel zu einem 12-monatigem Führerscheinentzug, gefolgt von einem Abstinenznachweis wie auch oftmals einem medizinisch-psychologischem Test (MPU), um nachzuweisen, dass das „Drogenproblem" überwunden wurde. Für Cannabisliebhaber ist Deutschland aufjeden Fall nicht gerade ein Paradies: Nicht nur, dass es zu keinerlei Liberalisierung von Seiten der Politik kommt, auch im europäischen Preis- und Qualitätsvergleich schneidet die Bundesrepublik nicht gut ab. Während im übrigen Europa die Preise eher gefallen sind, haben sie in Deutschland, wie auch in Österreich, eher angezogen. Von Region zu Region schwankt zwar der Preis, was wohl mit der Länge der Transportwege, dem marktwirtschaftlichen Prinzip von Angebot und Nachfrage, wie auch der geringen Mengenregelung der Bundesländer zusammenhängt, doch liegt man hierzulande mit 6,00 € bis 10,00 € pro Gramm eher im oberen Drittel des Preissegments, während man mit einem THC-Gehalt von ca. 7% bis 8% im Mittelfeld rangiert. Diese Marktlage ist wohl auch dafür verantwortlich, dass es zu immer dreisteren Methoden der Händler kommt um mehr Gewinn zu machen. Während lange Zeit mit mehr oder weniger bedenklichen Stoffen wie z.B. Sand oder Gewürzen gestreckt wurde, kommt es seit geraumer Zeit zu gesundheitlich außerordentlich bedenklichen Methoden: Durch die Beimischung von Blei oder Bleisulfid in Gras kommt es bereits seit 2007 zu lebensgefährlichen Vergiftungen. In diesem Jahr wurden zudem noch Fälle von Quecksilber und Cadmium Vergiftungen bekannt, die nicht weniger gefährlich
sind. Meldungen über Vergiftungen durch Cannabiskonsum kommen aus vielen Regionen Deutschlands, vor allem ist aber die Region um Leipzig betroffen (aber auch Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen melden Vergiftungen).
Es stellt sich die Frage, wann die Politik endlich erkennt, dass die einzige Möglichkeit hier einzuschreiten, und die eigenen Bürger zu schützen, darin besteht eine liberalere Position zu diesem Thema einzunehmen. Nur durch den legalen Verkauf von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften wird sich dieses Problem klären lassen, zudem könnten hier Finanzlöcher im Staatshaushalt gestopft werden, die der gesamten Gesellschaft aus der andauernden Finanzkrise helfen könnten. Ebenfalls nicht vergessen darf man die daraus resultierende bessere
Kontrolle, was die ewige Diskussionen über den Cannabiskonsum unter Jugendlichen wohl hinfällig machen könnte.


by Jillur Rahman

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