Lange Zeit war Cannabis als Medizin ein weit verbreitetes Naturprodukt und gehörte zu den frühesten Pflanzen die von Menschenhand kultiviert wurden. In China wurden bereits seit ca. 4000 vor Christus die Fasern der Hanfpflanze genutzt, um Seile, Stoffe und Papier herzustellen. Auch der medizinische Einsatz von Cannabis ließ daraufhin nicht mehr lange auf sich warten: Das älteste uns bekannte Arzneibuch, das pen-ts'ao ching, bezieht sich auf mündliche Überlieferungen die bis zurück ins Jahr 2700 vor Christus gehen. Hierin wurde die Anwendung von Cannabis empfohlen, um z.B. Malaria und rheumatische Schmerzen zu behandeln. Verwendet wurden hierbei hauptsächlich die Hanfsamen der Pflanze.
Doch eine viel breitere Anwendung fand Cannabis in Indien: In Indien wurde das Kraut nicht nur zur Behandlung unzähliger Krankheitsbilder genutzt, neben der medizinischen Anwendung wurde es auch für rituelle Handlungen eingesetzt. Auch in Tibet, Persien und bei den Assyrern war Cannabis für seine heilenden Kräfte bekannt Selbst in Europa war Cannabis bereits vor unserer Zeitrechnung bekannt, doch wurde es hier wohl nur selten zu medizinischen Zwecken angewendet. Im weiteren geschichtlichen Verlauf verbreitete sich die Hanfpflanze auf der ganzen Welt Die arabischen Händler brachten sie nach Afrika, versklavte Afrikaner wiederum nahmen sie mit nach Südamerika wo sie nun ebenfalls ihren medizinischen und rituellen Einsatz fand. Unsere westliche Medizin nutzte die Wirkung der Pflanze erst ab Mitte des 19. Jahrhunderts, was auch ausschlaggebend gewesen ist für ihren Einsatz in Nordamerika. Der Höhepunkt der medizinischen Anwendung von Cannabis wurde wohl im späten 19. bzw. frühen 20. Jahrhundert erreicht zahlreiche Artikel wurden in dieser Phase zum Thema Cannabis geschrieben und etliche Laboratorien nutzen Cannabis um ihre Tinkturen etc. herzustellen. Die medizinischen Präparate erfuhren weit reichende medizinische Anwendung und wurden für unzählige Krankheiten verwendet, wie z.B. hohes Fieber, Tuberkulose, Migräne, Gehirntumore, Durchfall, Cholera wie auch als Appetitanreger. Verantwortlich für den Rückgang des Einsatzes von Cannabis in der westlichen Medizin scheinen vor allem die externen Unterschiede was die Qualität anbelangt: Herkunft, Alter und Art der Zubereitung für die Tinkturen variierten enorm und konnten so keinerlei Konstanz in der Wirkungsweise erzeugen. Außerdem ersetze die Entdeckung von zuverlässigen Impfstoffen und die Entwicklung des „Wundermittels" Aspirin, die Notwendigkeit für Cannabiserzeugnisse — zumindest für den Moment Die weitere Forschung und Entwicklung des medizinischen Nutzens wurde zudem noch durch die gesetzliche Regulierung des Cannabisanbaus in den USA im Jahr 1937, deren Nichteinhaltung zu hohen Geldbußen führe, erschwert. Erst in den 60er Jahren kam das Interesse für kurze Zeit wieder, gefolgt von neuen Studien zum Thema Cannabis und Medizin in den 90er Jahren. Durch dieses, bis heute anhaltendes, Interesse und die dadurch entstandenen neuen Studien scheint es wohl gewiss, dass Cannabis als therapeutische Anwendung gegen Brechreiz, als Appetitanreger und Schmerzmittel sowie als Behandlungsmethode gegen einige Symptome der multiplen Sklerose funktionieren kann.
In den USA haben die Behörden längst auf diese Erkenntnisse reagiert und Betroffenen letztendlich ermöglicht offiziell Cannabis oder Haschisch als Medizin zu sich zu nehmen, ohne mit den Gesetzen in Konflikt zu geraten. Bereits in 14 der 50 US-Staaten wurde die Strafverfolgung aufgehoben, sofern der Konsument ein ärztliches Attest vorweisen kann. So sind es bereits an die 300.000 Patienten, die ihre Krankheiten legal mit Cannabis behandeln. Leider kann in Deutschland noch kein großer Trend in diese Richtung verzeichnet werden, zwar gibt es eine große Lobby, die sich für einen medizinischen Einsatz der Heilpflanze stark machen, doch fand diese bislang auf Regierungsebene kaum Beachtung. Ein klitzekleines Anzeichen zur Einsicht scheint es jedoch zu geben: Nachdem bereits einige Ärzte und andere Experten für den Einsatz von Marihuana zur medikamentösen Behandlung plädierten gab die Bundesopiumstelle erstmals sieben Patienten in Deutschland die Möglichkeit Cannabis-Blüten zu konsumieren. Hierfür wurde diesen Patienten eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt, mit der sie sich in ihrer Apotheke Blüten der Heilpflanze besorgen dürfen. In diesen Fällen werden vor allem chronische Schmerzen, Multiple Sklerose, das Tourette Syndrom, Krebs- und HIV-Erkrankungen behandelt. Das Medikament „Dronabinol", der aus Eigeninitiative entstandenen THC¬Pharm GmbH, welches einen reinen THC-Gehalt vorweist, ist ja bekanntlich bereits seit einiger Zeit erhältlich und erzielte mit seiner schmerzdämpfenden und krampflösenden Wirkung sehr gute Ergebnisse, das Problem hierbei ist jedoch, dass die Kosten hierfür häufig vom Patienten selbst getragen werden müssen. Dies könnte auch der Grund für den vergleichsweise geringen Gebrauch dieses Cannabis-Produktes sein, denn trotz einfachen Zugangs (es kann von Ärzten auf Privatrezept verschrieben werden), nutzen derzeit Bundesweit erst relativ wenige Erkrankte diese Möglichkeit Die Kosten für diese Cannabis-Medikamente betragen ein Vielfaches der natürlichen Produkte (Cannabis oder Haschisch), so kann der Preis, je nach Produkt, Hersteller und THC Anteil monatlich bis zu 500 € betragen.
Es ist zwar so geregelt, dass Cannabis-Präparate bei jedem Krankheitszustand von einem Arzt verschrieben werden können und auch über die Apotheken erhältlich sind, doch gibt es für die gesetzlichen Krankenkassen noch keinerlei Verpflichtung diese Kosten auch zu übernehmen. Die Krankenkassen argumentieren oftmals damit, dass es durchaus alternative, bereits zugängliche Medikamente geben würde, die demselben Wirkungseffekt dienen. Was jedoch angesichts einiger Studien als fragwürdig erscheinen muss, so wurde zur Behandlung von Neuropathien bei HIV-Erkrankungen festgestellt, dass Cannabis zur Schmerzlinderung gut verträglich ist, und zwar als Ergänzung zu den bereits verordneten Medikamenten. Zudem stellt es eine sehr gute Alternative für diejenigen dar, bei denen die üblichen Pharmaprodukte keine Wirkung zeigen oder Unverträglichkeit derselben vorliegt. Auch ein Mundspray der Firma GW Pharmaceuticals mit den Cannabis-Wirkstoffen THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) erscheint äußerst viel versprechend für Patienten der multiplen Sklerose um die Spastizität zu lindern, außerdem ist dieser Mundspray vermutlich auch für die Linderung von Schmerzen bei Krebspatienten einsetzbar. Der Spray ist bereits in Kanada zugelassen, eine Zulassung für einige europäische Länder wurde ebenfalls beantragt.
In Deutschland, wie auch in Österreich, wird man als Patient von behördlicher Seite weiterhin allein im Regen stehen gelassen. Zwar gibt es einige Behandlungsmöglichkeiten wie: sich mit chemischen Substanzen „zubomben" lassen, eine Ausnahmegenehmigung beantragen (beinahe aussichtsloses Unterfangen), oder aber die Kosten für erhältliche Cannabis-Präparate selbst tragen. Doch was bleibt jemandem, der sich nicht mit chemischen Substanzen „voll stopfen" lassen möchte, wenn es doch eine natürliche Alternative gibt (ganz zu Schweigen davon, dass
die Cannabisproduke vielleicht leisten können, wozu andere Medikamente gar nicht in der Lage sind), der keine Ausnahmegenehmigung erhält und auch die Kosten für die erhältlichen Cannabis-Medikamente nicht imstande ist selbst zu tragen? Ihm bleibt nur der Weg in die
Illegalität! Und dies ist genau der Weg, den diese Person eigentlich nicht gehen möchte und auch nicht gezwungen werden sollte zu gehen, nicht zu vergessen bleibt hierbei die Tatsache, dass Cannabis „von der Straße" extremen Qualitätsschwankungen unterliegt. Cannabis Wirkstoffe sollen hierbei nicht als Allheilmittel dargestellt werden, wie dies oftmals getan wird, man darf ebenfalls nicht vergessen, dass auch bei medizinischem Cannabis Nebenwirkungen auftreten können, die Frage ist jedoch, haben die Alternative weniger Nebenwirkungen? Darum ist es, nachdem einige andere Nationen bereits mit gutem Beispiel vorangegangen sind, nun endlich an der Zeit, dass auch unsere Regierung hierbei nachzieht und Cannabis für Patienten freigibt, bzw. die Krankenkassen dazu verpflichtet die Kosten für eine Cannabis-orientierte Behandlung zu tragen.
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